ᐅ Demokratie: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Merkmale der Demokratie
  • Verfassungsrechtliche Verankerung der Demokratie in Deutschland
  • Formen der Demokratie
  • Direkte Demokratie
  • Repräsentative Demokratie
  • Plebiszitäre Demokratie
  • Legitimationskettentheorie
  • Bedeutung von Demokratie für Gewaltenteilung und Schutz von Grundrechten
  • Entwicklung der Demokratie in Deutschland
  • Herausforderungen für die Demokratie in Deutschland
  • Politische Partizipation
  • Ansätze zur Stärkung der Partizipation
  • Plebiszitäre Elemente einführen

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Demokratie (© niroworld / Fotolia.com)

Die Demokratie ("Herrschaft des Volkes") als Herrschaftsform des Volkes bildet einen wesentlichen Bestandteil rechtsstaatlicher Ordnung. Durch die Garantie und den Schutz von Menschen-, Bürger- und Grundrechten, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit, wird eine moderne Demokratie in enger Verbindung zur Gewährleistung der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit gestellt.

Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über die Merkmale und Formen der Demokratie sowie deren verfassungsrechtliche Verankerung in Deutschland:

Merkmale der Demokratie

Die Demokratie zeichnet sich durch verschiedene Merkmale aus, darunter das Prinzip der Volkssouveränität, das Volk als Träger der Staatsgewalt und verfassungsgebenden Gewalt sowie die Ausübung politischer Entscheidungen durch das Volk in kollektiven Prozeduren wie politischen Wahlen oder Abstimmungen. Entscheidungen können dabei entweder direkt oder indirekt getroffen werden. Wesentlich ist zudem, dass politische Entscheidungen innerhalb eines bestimmten Territoriums angewendet und umgesetzt werden.

Die wesentlichen Merkmale einer Demokratie sind:

  • Volkssouveränität: Das Volk ist der Träger der Staatsgewalt und hat die Macht, politische Entscheidungen zu treffen.

  • Politische Teilhabe: Das Volk nimmt an der politischen Willensbildung durch kollektive Prozeduren wie Wahlen oder Abstimmungen teil.

  • Entscheidungsfindung: Die Entscheidungsfindung erfolgt entweder direkt (z.B. durch Referenden) oder indirekt (durch die Wahl von Vertretern).

  • Regelmäßige Wahlen: Die Regierung eines demokratischen Staates wechselt in bestimmten Zyklen ohne Revolution durch verbindlich festgesetzte Verfahren.

  • Territoriale Begrenzung: Die politischen Entscheidungen werden innerhalb eines bestimmten Territoriums (Staatsgebiets) angewendet und umgesetzt, in dem das Volk ansässig ist.

  • Souveränität: Ist das Territorium ein Nationalstaat, so muss dieser ein souveräner Staat sein (Ausnahmen gelten gegebenenfalls in Fällen der Suzeränität).

  • Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit:Für eine zeitgemäße Demokratie sind die Sicherstellung der Gewaltenteilung, die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Schutz von Menschen-, Bürger- und Grundrechten von großer Bedeutung. Insbesondere die Meinungs- und Pressefreiheit sind unabdingbar für eine freie politische Willensbildung.

Diese Merkmale stellen die Grundlagen für eine Demokratie dar, die den Bürgern die Möglichkeit gibt, an der politischen Entscheidungsfindung teilzunehmen und politische Prozesse aktiv mitzugestalten.

Verfassungsrechtliche Verankerung der Demokratie in Deutschland

In Deutschland ist die Demokratie als Grundprinzip in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert. Darüber hinaus geht laut Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG alle Staatsgewalt vom Volke aus, das diese in Form von Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt. Deutschland ist somit eine repräsentative und parlamentarische Demokratie, in der das Volk seine Vertreter im Bundestag wählt, die wiederum den Bundeskanzler wählen. Die direkten Abstimmungen sind in Deutschland auf Neugliederungen der Bundesländer beschränkt.

Formen der Demokratie

Die Demokratie kann in verschiedene Formen unterteilt werden, darunter die

  • direkte oder unmittelbare Demokratie,
  • die repräsentative Demokratie und die
  • plebiszitäre Demokratie.

Bei der direkten Demokratie übt das Volk die Staatsgewalt in unmittelbarer Weise aus, während bei der repräsentativen Demokratie eine Volksvertretung gewählt wird, die innerhalb eines begrenzten Zeitraums zur Ausübung der Staatsmacht befugt ist. Die plebiszitäre Demokratie stellt eine Mischform dar, die Elemente beider Formen verbindet.

Direkte Demokratie

Die direkte Demokratie, auch als unmittelbare Demokratie bezeichnet, ist eine Herrschaftsform, in der das Volk unmittelbar politische Entscheidungen trifft. Dies geschieht ohne die Vermittlung von Repräsentanten oder gewählten Vertretern, die im Namen des Volkes entscheiden. Hierbei übt das Volk die Staatsgewalt durch direkte Abstimmungen in Form von Referenden aus.

In der Praxis gibt es jedoch wenige Staaten, die eine vollständige direkte Demokratie praktizieren. In der Regel werden Elemente der direkten Demokratie in repräsentativen Demokratien verwendet, um politische Entscheidungen zu legitimieren.

Ein Beispiel für die direkte Demokratie ist die Schweiz, die eine lange Tradition direkter Demokratie hat. Schweizer Bürger können durch Volksinitiativen oder obligatorische Referenden direkt an der Gesetzgebung beteiligt werden. In einer Volksinitiative können die Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen, während obligatorische Referenden auf Verfassungsänderungen oder wichtige Gesetzesvorlagen beschränkt sind.

Repräsentative Demokratie

Die repräsentative Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der das Volk seine Vertreter wählt, die in seinem Namen Entscheidungen treffen. Die Wahl von Vertretern erfolgt in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle 4-8 Jahre. Die gewählten Vertreter bilden das Parlament und haben die Aufgabe, die Interessen des Volkes zu vertreten. Sie üben die Staatsgewalt durch Gesetzgebung aus und wählen den Regierungschef.

In Deutschland wird die Staatsgewalt durch das Volk ausgeübt, wie in Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG festgelegt. Das Volk wählt seine Vertreter in den Bundestag, der die Legislative bildet. Der Bundestag wählt wiederum den Regierungschef, den Bundeskanzler. Die Regierung bildet die Exekutive und setzt die politischen Entscheidungen um.

Plebiszitäre Demokratie

Die plebiszitäre Demokratie ist eine Mischform aus direkter und repräsentativer Demokratie. Sie beinhaltet sowohl Elemente der direkten Demokratie, als auch der repräsentativen Demokratie. Die plebiszitäre Demokratie ist auch als gemischte Demokratie bekannt. In der plebiszitären Demokratie haben die Bürger die Möglichkeit, durch direkte Abstimmungen über Sachfragen zu entscheiden. Die Entscheidungen des Volkes haben eine bindende Wirkung und werden als Gesetz umgesetzt.

In der Schweiz ist das politische System stark durch plebiszitäre Elemente geprägt. Dort können die Bürger durch Volksinitiativen oder Referenden direkt an der Gesetzgebung beteiligt werden. Die plebiszitäre Demokratie kann jedoch auch negative Auswirkungen haben. Da die Entscheidungen direkt vom Volk getroffen werden, können sie impulsiv und kurzfristig sein und langfristige Konsequenzen übersehen. Eine zu starke Beteiligung des Volkes an der politischen Entscheidungsfindung könnte auch zu einer Überlastung der Bürger und einer Vernachlässigung anderer wichtiger Aufgaben führen.

Legitimationskettentheorie

Entscheidend für die demokratische Legitimation von Entscheidungen ist die ununterbrochene Kette demokratischer Legitimation zwischen der Willensäußerung des Volkes und der Entscheidung. In Deutschland erfolgt diese durch die Wahl des Bundestags, der den Bundeskanzler wählt, und die Ernennung der Bundesminister durch den Bundespräsidenten.

Bedeutung von Demokratie für Gewaltenteilung und Schutz von Grundrechten

Eine moderne Demokratie zeichnet sich durch die Gewaltenteilung aus, bei der die Staatsmacht auf verschiedene Gewalten aufgeteilt wird, um Machtmissbrauch und Tyrannei zu verhindern. Dieses Prinzip wurde erstmals von Montesquieu in seinem Werk "Vom Geist der Gesetze" im 18. Jahrhundert beschrieben. Die Gewalten sind in der Regel in

  • Legislative (Gesetzgebung),
  • Exekutive (Regierung und Verwaltung) und
  • Judikative (Gerichte)

unterteilt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Demokratie ist der Schutz von Grund- und Menschenrechten. Diese sind in der Regel in Verfassungen und internationalen Menschenrechtsabkommen verankert und schützen die Bürger vor staatlicher Willkür und Unterdrückung. Zu den wichtigsten Grundrechten zählen die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Religionsfreiheit. Durch diese Rechte wird eine offene Diskussion und ein freier Austausch von Ideen und Meinungen ermöglicht, was wiederum zu einer lebendigen demokratischen Kultur beiträgt.

Entwicklung der Demokratie in Deutschland

In Deutschland ist die Demokratie ein elementares Verfassungsprinzip, das nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus in der Nachkriegszeit besonders stark betont wurde. In Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) wird die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer und sozialer Bundesstaat definiert.

Darüber hinaus ist die Volkssouveränität in Artikel 20 Absatz 2 GG verankert, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch besondere Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird.

Die Demokratie in Deutschland ist repräsentativ und parlamentarisch, da das Volk seine Vertreter in den Bundestag wählt, der wiederum den Bundeskanzler wählt. Die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten ernannt. Die direkte Demokratie ist in Deutschland auf die Ebene der Bundesländer beschränkt und umfasst hauptsächlich die Durchführung von Volksabstimmungen zur Neugliederung der Länder.

Herausforderungen für die Demokratie in Deutschland

Obwohl die Demokratie in Deutschland als stabil und leistungsfähig gilt, stehen auch hier einige Herausforderungen im Raum. Die größte Herausforderung stellt der Aufstieg des Populismus und der extremistischen Parteien dar, die versuchen, die Demokratie durch ihre antidemokratischen Ansichten und Methoden zu untergraben.

Politische Partizipation

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die politische Partizipation in Deutschland nicht für alle Bürger gleichermaßen zugänglich ist. Insbesondere Menschen mit niedrigem sozialen Status oder Migrationshintergrund sind häufig von der politischen Partizipation ausgeschlossen. Dies liegt zum einen an strukturellen Barrieren wie mangelnder Bildung, Sprachbarrieren oder Armut, die es schwierig machen, sich politisch zu engagieren. Zum anderen gibt es auch kulturelle Barrieren, da politische Partizipation in vielen Kulturen nicht als selbstverständlich angesehen wird oder als unangemessen gilt.

Ansätze zur Stärkung der Partizipation

Um diesen Ungleichheiten entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Ansätze. Zum einen können strukturelle Barrieren durch gezielte Maßnahmen wie

  • Bildungsprogramme,
  • Sprachkurse oder
  • finanzielle Unterstützung

abgebaut werden. Zum anderen können auch politische Institutionen und Parteien dazu beitragen, die Partizipation zu fördern, indem sie beispielsweise gezielte Informationskampagnen starten oder sich für eine Diversität innerhalb ihrer Organisationen einsetzen.

Plebiszitäre Elemente einführen

Ein weiterer Ansatz ist die Stärkung der direkten Demokratie, indem beispielsweise mehr plebiszitäre Elemente eingeführt werden. Dadurch könnten auch Menschen, die sich nicht in politischen Parteien oder Organisationen engagieren, stärker in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass auch bei der direkten Demokratie die Gefahr besteht, dass bestimmte Gruppen benachteiligt werden, wenn sie nicht ausreichend informiert oder mobilisiert sind.

JuraForum-Essentials: Insgesamt ist die Förderung der politischen Partizipation und damit der Demokratie ein wichtiges Ziel, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger an der politischen Willensbildung zu gewährleisten und populistischen Tendenzen entgegenzuwirken. Es bedarf jedoch eines breiten und differenzierten Ansatzes, um den unterschiedlichen Barrieren und Herausforderungen gerecht zu werden und eine inklusive und vielfältige Demokratie zu schaffen.


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Author: Edmund Hettinger DC

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